DETAILSUCHE

Energie-Ausweis

Die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments über die Energieeffizienz von Gebäuden hat zum Ziel, dass in der Zukunft ausschliesslich Niedrigenergiehäuser (d.h. Klassifizierung A) gebaut werden.

Dabei handelt es sich um Gebäude von allerhöchster Energieeffizienz und einem extrem geringen Energieverbrauch. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte dabei fast ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden, wobei sich diese idealerweise am Standort oder in der Nähe befinden.

AB DEM 31. DEZEMBER 2020 (*) MÜSSEN ALLE NEUEN GEBÄUDE NIEDRIGENERGIEGEBÄUDE SEIN. (Klassifizierung A)

(*) Neue Gebäude, die im Eigentum von Behörden sind und genutzt werden, müssen diese Anforderung bereits ab dem 31.Dezember 2018 erfüllen.

Zur Umsetzung dieser EUROPÄISCHEN RICHTLINIE 2010/31/EU ÜBER DIE ENERGIEEFFIZIENZ wurde das königliche Dekret 235/2013 vom 5. April über die Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden erlassen, welches landesweit das grundlegende Prozedere zur Erstellung dieser Zertifikate festlegt.

(Offizielles spanisches Gesetzblatt

  • An dem 1.Juni 2013 muss bei Bau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes dem zukünftigen Eigentümer oder Mieter ein Zertifikat über die Energieeffizienz desselben ausgehändigt werden, welches gemäss dem grundlegenden Verfahren erstellt wurde.
  • Mit dem königlichen Dekret wird die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energieeffizienz von Gebäuden vom 19. Mai 2010 im spanischen Gesetz umgesetzt.

Geltungsbereich

  • Neue Gebäude
  • Berets bestehende Gebäude oder Gebäudeteile, wenn diese neu vermietet oder verkauft werden und kein gültiges Energieeffizienzzertifikat existiert.
  • Gebäude oder Gebäudeteile, von denen mindestens 250 m2 von einer Behörde genutzt werden und die regelmässig Publikumsverkehr aufweisen

Ausnahmen

  • Gebäude, die offiziell geschützt sind
  • Gebäude oder Gebäudeteile, die zu Gottesdiensten oder anderen religiösen Zwecken genutzt werden
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit einer maximalen Nutzungsdauer von zwei Jahren
  • Industriegebäude, Gebäude, die zur Verteidigung dienen, agrarisch genutzte Gebäude sowie Werkstätten
  • Freistehende Gebäude oder Gebäudeteile mit einer Gesamtnutzungsfläche von maximal 50 m2
  • Gebäude welche zur Grundsanierung oder zum Abriss erworben werden
  • Gebäude oder Gebäudeteile welche maximal 4 Monate pro Jahr zu Wohnzwecken genutzt werden oder aber solche, welche zeitlich beschränkt zu Wohnzwecken genutzt werden, wobei der Energieverbrauch dann mindestens 25% unter dem Energieverbrauch liegen muss, der bei einer Ganzjahresnutzung der Immobilie zu veranschlagen wäre; in diesem Fall muss dies vom Eigentümer der Immobilie versichert werden

Zertifikat über die Energieeffizienz von Gebäuden

  • Der Bauträger oder Eigentümer des neuen oder bereits bestehenden Gebäudes oder des Gebäudeteils hat, sofern gemäss den Vorschriften notwendig, das entsprechende Energieeffizienzzertifikat in Auftrag zu geben und die entsprechenden Dokumente dazu aufzubewahren.
  • Das Energieeffizienzzertifikat von Gebäuden mit mehreren Einheiten kann wie folgt aussehen:

    • ein Zertifikat für das gesamte Gebäude
    • ein Zertifikat für eine oder mehrere Wohn- oder Geschäftseinheiten desselben Gebäudes sofern diese die selben Charakteristika aufweisen
    • nicht genutzte Ladenlokale welche nicht im Bauprojekt des Gebäudes definiert sind, müssen das Zertifikat erst bei Inbetriebnahme vorweisen, sollte es sich um eine industrielle Nutzung der Ladenlokale handeln, so entfällt die Pflicht zur Zertifizierung der Energieeffizienz.

  • Das Energieeffizienzzertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

KANN DAS ZERTIFIKAT VERWEIGERT WERDEN? KANN EIN GEBÄUDE BEI DEM TEST AUF ENERGIEEFFIZIENZ DURCHFALLEN?

Nein. Jedes Gebäude erhält sein spezifisches Zertifikat über die Energieeffizienz

KANN ICH AUF DER GRUNDLAGE DIESES ZERTIFIKATS ZU RENOVIERUNGSARBEITEN VERPFLICHTET WERDEN?

Nein. Das Zertifikat gibt lediglich Ratschläge, wie die Energieeffizienz verbessert werden und somit eine bessere Klassifizierung erreicht werden kann. In keinem Fall verpflichtet es jedoch zu Renovierungsarbeiten

WARUM MUSS EIN SOLCHES ZERTIFIKAT IN AUFTRAG GEGEBEN WERDEN?

Das königliche Dekret 235/2013 verpflichtet ab dem 1. Juni 2013 zu dieser Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden.

WAS BEDEUTET DIE KLASSIFIZIERUNG?

Die Bandbreite umfasst die Klassen G bis A. Neue Gebäude müssen ab 2020 alle die Klassifizierung A (Niedrigenergiegebäude) aufweisen. Wie schon bei der Klassifizierung der Energieeffizienz von Elektrogeräten ist das Ziel auch hier, das Bewusstsein der Menschen für die Energieeffizienz von Gebäuden zu schärfen und durch mehr Transparenz und den daraus entstehenden Wettbewerb zu deren Verbesserung anzuregen.

Carolina Martínez Sharpe. Architekt und Energie Zertifizierer

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